SoVD-Landesverband Niedersachsen e.V.
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Niedrigschwellige Betreuungsangebote
Leistungen nach dem Pflegeleistungs-Ergänzungsgesetz (§§ 45a SGB XI - Pflegeversicherungsgesetz) sind zweckgebunden für bestimmte Betreuungsangebote einzusetzen. Dazu zählen insbesondere niedrigschwellige Betreuungsangebote, die bei dem erhöhten Betreuungsbedarf unterstützen.
