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SoVD-Landesverband Niedersachsen e.V.

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Niedrigschwellige Betreuungsangebote

Leistungen nach dem Pflegeleistungs-Ergänzungsgesetz (§§ 45a SGB XI - Pflegeversicherungsgesetz) sind zweckgebunden für bestimmte Betreuungsangebote einzusetzen. Dazu zählen insbesondere niedrigschwellige Betreuungsangebote, die bei dem erhöhten Betreuungsbedarf unterstützen. 

Eine Liste der anerkannten niedrigschwelligen Betreuungsangebote erhalten Sie auf den Seiten des "Informationsbüros für niedrigschwellige Betreuungsangebote in Niedersachsen".




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