Direkt zu den Inhalten springen

Covid 19

Themenseite zur Corona-Krise

Alle Informationen des SoVD zur Coronapandemie sind hier gesammelt. Hier finden Sie Sozialinfos zur Gesetzgebung, Aufrufe des SoVD in Aktionsbündnissen, Berichte über Aktivitäten von SoVD-Mitgliedern unter dem Motto "Gemeinsam durch die Krise" und wichtige Neuigkeiten zu finanziellen und rechtlichen Fragen für die Gliederungen.

Zur Themenseite

Berufskrankheit Corona: Unfallversicherung übernimmt Kosten

Corona kann von der gesetzlichen Unfallversicherung jetzt als Berufskrankheit anerkannt wer-den. Wenn die Voraussetzungen einer Anerkennung erfüllt werden, trägt sie die Kosten für die Rehabilitation und zahlt Rente im Falle dauerhafter Schädigungen durch eine COVID-19-Erkrankung sowie Hinterbliebenenrente im Todesfall – das gilt auch für ehrenamtlich Tätige in dem Bereich.

Die Beraterinnen und Berater des SoVD in Niedersachsen beantworten weitere Fragen zum Thema „Corona als Berufskrankheit“ und bieten eine individuelle Beratung hierzu.

Mehr dazu finden Sie hier.

Übrigens…

… der SoVD ist auch telefonisch unter 0511 65610721 erreichbar.

Selbsthilfe und Corona: Neue Seite des Selbsthilfe-Büros Niedersachsen

Das Selbsthilfe-Büro Niedersachsen ist seit 1991 als landesweite Service-, Beratungs- und Netzwerkeinrichtung im Selbsthilfebereich tätig.    

Aufgrund der aktuellen Lage hat das Selbsthilfe-Büro Niedersachsen ein zusätzliches Angebot ins Leben gerufen, auf das wir gern hinweisen. Auf der Seite „Selbsthilfe und Corona“ finden Sie aktuelle Informationsmöglichkeiten, Tipps und Ideen für Selbsthilfeaktive und -unterstützer*innen sowie Informationen zu Pflegeselbsthilfe und Corona.

Unter „Tipps und Ideen“ finden Sie Anregungen, kreative Einfälle und Konzepte aus der Selbsthilfe zum Umgang mit der derzeitigen Lebenssituation. Ihre Ideen, regionalen/landesweiten Angebote und Aktionen können Sie gern an die E-Mail-Adresse info(at)selbsthilfe-buero.de senden, sodass diese mit anderen in Niedersachsen geteilt werden können.

An dieser Stelle noch ein wichtiger Hinweis für Vereine: Im Rahmen des Gesetzentwurf zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie im Zivil-, Insolvenz- und Strafverfahrensrecht wurde unter anderem eine Ausnahmeregelung aufgenommen, mit der Vereine auch dann Beschlüsse fassen können, wenn in ihrer Satzung keine Möglichkeiten für Videokonferenzen oder andere „virtuelle Sitzungen“ vorgesehen sind. Dieses betrifft zum Beispiel Mitgliederversammlungen, Entlastungen und Wahlen (zum Gesetzesentwurf).